Antrag auf Mitgliedschaft im DVGW für Persönliche Mitglieder
Sie sind eine natürliche Person, dann wählen Sie diesen Antrag aus.
Hinweis:
Bei Beginn der Mitgliedschaft im 2. Halbjahr eines Kalenderjahres (ab 1. Juli) wird der halbe Jahresbeitrag berechnet.
Antrag auf Mitgliedschaft im DVGW für Gas- und Wasserversorgungsunternehmen, vertikale integrierte Energieversorgungsunternehmen (Gas) und Netzbetreiber Gas
Ihr Unternehmen ist ein Versorgungsunternehmen oder Netzbetreiber, dann wählen Sie diesen Antrag aus.
Hinweis:
Für die Beitragsberechnung im ersten Jahr der Mitgliedschaft, werden nur die Monate ab dem Eintrittsdatum berücksichtigt.
Antrag auf Mitgliedschaft im DVGW für Netz- und Energiedienstleister
Ihr Unternehmen ist kein Gasnetzbetreiber oder Gasversorgungsunternehmen, sondern hauptsächlich Dienstleister für diese, dann wählen Sie diesen Antrag aus.
Hinweis:
Für die Beitragsberechnung im ersten Jahr der Mitgliedschaft, werden nur die Monate ab dem Eintrittsdatum berücksichtigt.
Antrag auf Mitgliedschaft im DVGW für sonstige Unternehmen im Gas- und Wasserfach
Ihr Unternehmen ist kein Versorgungsunternehmen, Netzbetreiber oder Netz- und Energiedienstleister, dann wählen Sie diesen Antrag aus.
Hinweis:
Bei Beginn der Mitgliedschaft im 2. Halbjahr eines Kalenderjahres (ab 1. Juli) wird der halbe Jahresbeitrag berechnet.
Antrag auf Mitgliedschaft im DVGW für Behörden, Institute, Organisationen – BIO
Sie sind eine Behörde, ein Institut oder eine Organisation, dann wählen Sie diesen Antrag aus.
Hinweis:
Sofern Sie eine Kommunalverwaltung sind und gleichzeitig als Versorger tätig werden, nutzen Sie bitte den zweiten Antrag in der Auflistung als Versorgungsunternehmen bzw. Netzbetreiber.
Bei Beginn der Mitgliedschaft im 2. Halbjahr eines Kalenderjahres (ab 1. Juli) wird der halbe Jahresbeitrag berechnet.